Die Mitseglervereinbarung regelt u.a. Kosten und Haftung.
Es gehört zu den wichtigen Aufgaben des Skippers auf einem Charterschiff, Crewmitglieder über Haftungsrisiken aufzuklären. Grundsätzlich schützt eine Mitseglervereinbarung vor Ansprüchen untereinander, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Vorsätzlich verursachte Schäden sind allerdings ausgeklammert (§ 276 Abs. 3 BGB).

Sofern nichts Außergewöhnliches passiert, kann die Mitseglervereinbarung in der Schublade bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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